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FAQ - Häufig gestellte Fragen: Suchen und finden auf einen Blick

Viele Nutzerinnen und Nutzer unserer Website haben Fragen zu bestimmten Themenbereichen. Hier finden Sie die Antworten bzw. weiterführende Links zu häufig gestellten Fragen (in der Websprache / englisch FAQ = frequently asked questions).

Wattwandern

"Wann und wo kann ich eine Wattwanderung machen und was kostet das?" Wattwanderungen werden nicht von der Nationalparkverwaltung organisiert, sondern von geprüften Wattführerinnen und Wattführern. Routen, Termine und weitere Informationen zu zertifizierten Nationalpark-Wattführungen (und -Gästeführungen) finden Sie unter www.nationalpark-fuehrungen.de

Bildungsurlaub

Bildungsurlaube zum Thema Nordsee und Wattenmeer werden von den Nationalpark-Häusern und -Zentren angeboten, oft in Kooperation mit Bildungseinrichtungen aus verschiedenen Bundesländern. Aktuelle Angebote und Links zu den Veranstaltern finden Sie hier.

Infomaterial

Faltblätter, Broschüren usw. zum Thema Nationalpark und Wattenmeer bestellen Sie am besten über unsere Service-Seite Publikationen (unter "Service & Aktuelles). Dort erhalten Sie einen Überblick über das aktuelle Angebot und suchen selbst gezielt aus, welche Informationen Sie haben möchten. Zudem finden Sie dort auch Material von anderen Anbietern - Ihre Bestellung wird automatisch dorthin weitergeleitet.
Sie erhalten viele dieser Infomaterialien auch beim Nationalpark-Haus oder -Zentrum im Umkreis Ihres Urlaubsortes.

Gruppen- / Klassenfahrten

Planen Sie eine Gruppen- bzw. Klassenfahrt, um den Nationalpark vor Ort kennenzulernen, dann wenden Sie sich bitte (möglichst frühzeitig) direkt an das Nationalpark-Haus oder -Zentrum im Bereich Ihres Zielortes. Dort berät man Sie gern über geeignete Veranstaltungen oder stellt ein Programm zusammen, das auf Ihre Gruppe zugeschnitten ist. Hier finden Sie die Standorte und Kontaktdaten der Bildungseinrichtungen.

Unterkunft

Die Nationalparkverwaltung kann Ihnen kein Urlaubsquartier vermitteln. Bitte wenden Sie sich direkt an die Touristikeinrichtungen Ihres Urlaubsortes, z. B. unter www.die-nordsee.de.

Hunde

"Darf ich meinen Hund mit in den Nationalpark nehmen?" Ja, Ihr vierbeiniger Freund darf Sie im Nationalpark begleiten. Zum Schutz der wild lebenden Tiere im Schutzgebiet gilt aber in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks ganzjährig Anleinpflicht. Lage und Grenzen der verschiedenen Schutzzonen finden Sie

  • in den Regionalfaltblättern der Nationalparkverwaltung (s. "Infomaterial") und zumeist auch in Insel- und Küstenblättern der Kartenverlage
  • auf den Informationstafeln im Nationalpark
  • durch die Nationalpark-Beschilderung im Gelände.

In der Erholungszone des Nationalparks und in Orts- und Strandbereichen außerhalb des Nationalparks regeln die Gemeinden, wo Ihr Hund laufen darf bzw. wo Leinenpflicht gilt. Standorte von Hundestränden finden Sie hier.

Die Deiche gehören nicht zum Nationalpark. Dort regeln das Deichgesetz bzw. die Deichverbände die zulässigen Nutzungen. In der Regel dürfen Hunde an beweideten Deichabschnitten zum Schutz der Deichschafe nicht mitgeführt werden.

Drachensport (Drachensteigen, Kitesurfen, Buggykiten, Kiteboarding)

Zum Schutz der wild lebenden, rastenden und brütenden Vögel ist das Drachensteigen, Kitesurfen, Buggykiten und Kiteboarding in der Ruhe- und Zwischenzone des Nationalparks grundsätzlich untersagt. (Zur Lage und Grenze der Schutzzonen s. "Hunde"). In der Erholungszone und außerhalb des Nationalparks regeln die Gemeinden, welche Sport- und Freizeitaktivitäten zulässig sind. Erkundigen Sie sich bei den Touristikeinrichtungen Ihres Urlaubsortes nach besonders für den Drachensport ausgewiesenen Flächen oder nutzen Sie die Suchmaske für Drachenwiesen und -strände.

Zugelassene Flächen für das Kitesurfen finden Sie hier.

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